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24.02.2012 17:11

[NRW] Verfassungsänderung per Volksbegehren schwierig

Mehr Demokratie e.V. - Landesverband NRW
Pressemitteilung 08/12 - Köln, 24.02.2012

Verfassungsänderung per Volksbegehren schwierig
Mehr Demokratie e.V. kommentiert Diskussion in der CDU


Die nordrhein-westfälische Landesverfassung per Volksbegehren zu ändern ist ein sehr
schwieriges Unterfangen. Darauf macht die Initiative Mehr Demokratie e.V. aus Anlass der
Diskussion innerhalb der CDU über ein Volksbegehren zur Aufnahme einer Schuldenbremse
in die Verfassung aufmerksam. "Angesichts der hohen Hürden sind die Erfolgsaussichten für
solch ein Volksbegehren eher gering", meint Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.

Laut Neuer Westfälischer gibt es in der CDU Uneinigkeit darüber, ob die Partei ein
Volksbegehren zur Schuldenbremse starten sollte. Während Fraktionschef Karl-Josef
Laumann die Landesregierung mit einem Volksbegehren dazu zwingen wolle, eine
Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, zögere die Landespartei, dem Plan
zuzustimmen. NRW-Generalsekretär Oliver Wittke sei sogar nachdrücklich gegen eine
solche Strategie.

Zur Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung müsste die CDU gleich zwei hohe
Hürden nehmen. Acht Prozent aller Stimmberechtigten, also rund 1,1 Millionen NRW-Bürger,
müssten binnen eines Jahres ein Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Kommt
es zum Volksentscheid, wartet hier eine noch höhere Hürde. Zwei Drittel der Abstimmenden
müssten für das Volksbegehren stimmen und mindestens 50 Prozent aller
Stimmberechtigten an der Volksabstimmung teilnehmen. "Eine derart hohe Beteiligung ist
unwahrscheinlich, wenn der Volksentscheid nicht mit einer Wahl zusammen gelegt wird", so
Slonka. Die Beteiligung an Volksabstimmungen auf Landesebene liege im Schnitt bei 38
Prozent.

Die CDU habe es allerdings in der Hand, die Spielregeln für Volksbegehren zu verbessern.
"SPD, Grüne und Linke warten bereits darauf, dass sich die CDU bei der Unterschriftenhürde
für Volksbegehren bewegt", weiß der Mehr Demokratie e.V.-Geschäftsführer. Um das
Unterschriftenquorum zu senken, müsste der Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit die
Verfassung ändern. Laut Informationen der WDR-Sendung "Westpol" haben sich SPD und
CDU inzwischen darauf geeinigt, die Volksbegehrenshürde von acht auf fünf Prozent der
Stimmberechtigten zu senken. Dann müsste die CDU noch rund 670.000 Unterschriften für
die Schuldenbremse sammeln. "Jede Senkung der Unterschriftenhürde ist richtig, wir halten
allerdings ein Quorum von zwei Prozent für ausreichend", erläuterte Slonka.

Mehr Demokratie e.V. setzt sich außerdem dafür ein, das Beteiligungsquorum beim
Volksentscheid abzuschaffen. "Nichtwähler dürfen nicht das Zünglein an der Waage sein,
deshalb sollten nur die Stimmen derer zählen, die sich an der Abstimmung beteiligen",
fordert Slonka.

Mehr Informationen: Faire Volksentscheide in NRW
[external link www.nrw.mehr-demokratie.de]

Thorsten Sterk
Pressesprecher

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24.02.2012 17:11


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