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07.02.2011 19:12

[HE][BW] Scheinreformen in Hessen und Baden-Württemberg

[external link www.mehr-demokratie.de]


Zitat:
In Hessen wird die Unterschriften-Hürde, die für einen Antrag auf Volksbegehren zu überwinden ist, von drei auf zwei Prozent gesenkt. Das ist fein. Aber es ist abzusehen, dass es in Hessen weiterhin keine Volksentscheide geben wird. Denn die Hürde auf dem Weg dahin bleibt mit 20% so hoch wie zuvor. Diese Reform ist nicht mehr als ein fauler Trick.

Bislang hat es in Hessen nur ein einziges Volksbegehren gegeben. Das war 1966 und es scheiterte an der 20-Prozent-Hürde. Folglich gab es noch nie einen von Bürgern durch ein Volksbegehren angestoßenen Volksentscheid, obwohl die Volksgesetzgebung bereits 1946 eingeführt wurde. Wenn man Gesetze erlässt, sollten diese auch ihrem Zweck dienen. Dieses Gesetz ist so gestaltet, dass es seit 65 Jahren niemand geschafft hat, es anzuwenden. Und damit ist es nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.

Leider ist damit davon auszugehen, dass auch künftig die Bürgerinnen und Bürger keine Volksabstimmung in die Wege leiten können. Und es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt gewollt ist.

[...]
In Baden-Württemberg gab es ebenfalls noch nie einen Volksentscheid. Nun will die Landesregierung die Hürden senken. Schön. Applaus, Applaus. Oder doch lieber Buhrufe und Trillerpfeifen? Denn die Regierung will lediglich ein paar Änderungen in der letzten Verfahrensstufe, dem Volksentscheid. Doch wie soll dahin kommen, wenn die Hürde beim Volksbegehren unüberwindlich ist?

geschrieben von: cassiel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07.02.2011 19:12


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