Einmal mehr wird ein
Volksbegehren in Bayern von der Bayerischen Staatsregierung vor den Kadi gezerrt und einmal mehr könnte der Bayerische Verfassungsgerichtshof sich in vorauseilendem Gehorsam gegenüber denen die ihn gewählt haben, zum Totengräber der (direkten) Demokratie in Bayern auf Landesebene erweisen.
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